Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020. Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier…

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Stadt Bonn konkretisiert Maskenpflicht zeitlich und räumlich | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn aufgrund der Corona-Pandemie die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Duisdorf sowohl zeitlich als auch räumlich konkretisiert. Sie wurde am Dienstag, 3. November, veröffentlicht und ist am Mittwoch, 4. November, in Kraft getreten.

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Coronavirus: Stadt Bonn ordnet weitere Schutzmaßnahmen an | Neue Infektionszahlen für Bonn

Die sogenannte 7-Tage-Inzidenzzahl bewegt sich in Bonn derzeit rund um 35: So viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus, bezogen auf je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, registriert Bonn innerhalb einer Woche. Da mit einem kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen ist, sieht sich die Stadt Bonn veranlasst, vorsorglich dringende Empfehlungen auszusprechen sowie über eine Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen, um

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Coronavirus: Ab Sonntagabend Kontaktverbot ab drei Personen auch in Bonn

Auch in Bonn tritt noch am Sonntagabend, 22. März 2020, die Rechtsverordnung in Kraft, die das Land NRW erlassen wird, um die Kontaktbeschränkungen verbindlich zu machen. Die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der Länder haben sich auf ein einheitliches Kontaktverbot verständigt, das keine Gruppierungen ab drei Personen gestattet, es sei denn sie gehören einer Familie oder eine Haushaltsgemeinschaft an. Auch der Öffentliche Personennahverkehr und Beerdigungen sind danach ausgenommen.

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