2G-Regel gilt auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Weihnachtspyramide auf dem Weihnachtsmarkt in Bonn
Weihnachtspyramide auf dem Weihnachtsmarkt in Bonn

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.

INFO: Weitere Weihnachtsmärkte / Nikolausmärkte in Bonn und der Region findest Du HIER.

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

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In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021.

Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Warteschlangen.

Stadt Bonn konkretisiert Maskenpflicht zeitlich und räumlich | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

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Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn aufgrund der Corona-Pandemie die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Duisdorf sowohl zeitlich als auch räumlich konkretisiert. Sie wurde am Dienstag, 3. November, veröffentlicht und ist am Mittwoch, 4. November, in Kraft getreten.