Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020. Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier…

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Die Stadtverwaltung Bonn erläutert die wichtigsten Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes, die am Montag, 2. November 2020, in Kraft tritt. Sie gilt bis 30. November 2020.

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Weitere Lockerungen sieht die ab Montag, 15. Juni 2020, gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. So wird beispielsweise Kontaktsport in geschlossenen Räumen

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