Die Bonner Innenstadt verwandelt sich vom 30. September bis zum 2. Oktober rund um Münsterplatz, Remigiusplatz, Markt, Friedensplatz und Bottlerplatz in ein einzigartiges Veranstaltungsgelände. Auch die Friedrichstraße wird in diesem Jahr wieder dabei sein.
Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.
Als erste Großveranstaltung in städtischer Regie seit Beginn der Corona-Pandemie vor mehr als eineinhalb Jahren startet am Mittwoch, 17. November 2021, der Weihnachtsmarkt in der Bonner Innenstadt. Vertreterinnen der Stadt Bonn, der Bonner Polizei und der Bonner Schaustellerinnen informierten bei einem Pressegespräch über das Angebot auf dem Markt, die Corona-Bestimmungen und das Thema Sicherheit.
„Ein Bummel entlang der Stände und Buden auf dem Weihnachtsmarkt und vor allem das Beisammensein in stimmungsvoller Atmosphäre gehören für viele Menschen fest zur Vorweihnachtszeit dazu – auch für mich persönlich. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir den Bonner*innen nach so langer Zeit endlich wieder ein solches Veranstaltungs-Highlight anbieten können“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
In den vergangenen Jahren hat der Weihnachtsmarkt viel Licht in die Bonner Innenstadt gebracht. In diesem Jahr muss er Corona-bedingt leider ausfallen. Gemeinsam engagieren sich deshalb viele Beteiligte, darunter Handel, Eigentümer und die Stadt Bonn, dafür, dass es dort auch in diesem Jahr hell bleibt.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn aufgrund der Corona-Pandemie die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Duisdorf sowohl zeitlich als auch räumlich konkretisiert. Sie wurde am Dienstag, 3. November, veröffentlicht und ist am Mittwoch, 4. November, in Kraft getreten.