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Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020.
Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren ausgenommen. „Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert“ weiterlesen
Auch in der momentanen Situation sind die Bonner Beratungsstellen erreichbar. Darauf weist die Gleichstellungsstelle der Stadt Bonn hin. Um die Hilfe noch bekannter zu machen, bekommen die Apotheken sowie niedergelassene internistische und Allgemeinmedizin-Praxen Klappkarten, auf denen die Informationen kompakt aufgedruckt sind. „Gewaltbetroffene Frauen: Hilfe und Beratung in Bonn auch während der Corona-Krise“ weiterlesen