Auftakt der Bonner Stadtgartenkonzerte am Alten Zoll

Auftakt der Bonner Stadtgartenkonzerte am Alten Zoll

„Umsonst und draußen“ ist auch in diesem Jahr das Motto der sommerlichen Open-Air-Konzerte, die das Kulturamt der Stadt Bonn im Stadtgarten am Alten Zoll präsentiert. Am ersten Augustwochenende startet die Konzertreihe. Hinzu kommt am Samstag, 5. August 2023, der „Tag der Stadtmusik“. Der Eintritt ist überall frei.

Insgesamt 23 Auftritte an fünf Wochenenden, vom 4. August bis zum 3. September, laden dazu ein, den Sommer unter freiem Himmel und vor der Kulisse des Rheins im Stadtgarten am Alten Zoll zu verbringen.

Konzerte in ganz Bonn: Auftakt Stadtgartenkonzerte und Tag der Stadtmusik: Termine im Text

Am ersten Augustwochenende starten wieder die vom Kulturamt der Stadt Bonn ausgerichteten Stadtgartenkonzerte am Alten Zoll. Hinzu kommt der „Tag der Stadtmusik“, der Konzerte in alle vier Stadtbezirke bringt. So gibt es am Freitag und Samstag, 5. und 6. August 2022, zahlreiche Musik-Veranstaltungen im Stadtgebiet und unter freiem Himmel. Der Eintritt ist überall frei.

Die Stadtgartenkonzerte finden nach zweijähriger, pandemiebedingter Pause bis zum 3. September 2022 an jedem Freitag und Samstag statt – einzige Ausnahme ist das Wochenende 26./27. August.

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Weitere Öffnungen und Lockerungen in Bonn ab 16. Juni

Den fünften Werktag in Folge liegt der Corona-Inzidenzwert für Bonn unter 50. Daher hat das Land das Erreichen der Inzidenzstufe 2 ab Mittwoch, 16. Juni, festgestellt. Ab diesem Zeitpunkt treten weitere Öffnungen und Lockerungen in Kraft.

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020.

Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren ausgenommen.

Mehr als 100 Freiwillige folgen Aufruf von OB Sridharan

Seit dem 29. Februar 2020 haben sich in der Bundesstadt Bonn insgesamt 316 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Zwischenzeitlich sind 78 Personen wieder gesund. Damit sind mit Stand Donnerstag, 2. April 2020, 13 Uhr, 238 Bonnerinnen und Bonner an Covid-19 erkrankt.