375.000 € Landesförderung für den FC Rot-Weiß Lessenich

Der FC Rot-Weiß Lessenich e.V. 1951 kann sich in der aktuellen Förderrunde des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ über eine Landesförderung von 375.000 € freuen. Insgesamt belaufen sich die Investitionen in neue Gebäude des Vereins auf rund 537.000 €. Die beiden Bonner Landtagsabgeordneten Christos Katzidis und Guido Déus freuen sich, dass die Landesregierung einen weiteren Bonner Verein mit gut 75% der Gesamtkosten unterstützt:

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Corona: Weitere Öffnungen bleiben in Bonn zunächst bestehen | Corona-Inzidenzwert in Bonn beträgt 109,2

Aktuell (am Freitag, 26. März 2021) beträgt der Corona-Inzidenzwert in Bonn 95,2. Wenn er an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt, greift die Corona-Notbremse. Das sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 26. März vor. Am Samstag, den 27. März 2021 beträgt der Corona-Inzidenzwert in Bonn bereits 109,2.

Coronavirus in Bonn

Bonn: Corona-Inzidenzwert von 118,48

Bei 118,48 liegt der Corona-Inzidenzwert für Bonn am Dienstag, 12. Januar 2021. In den vergangenen sieben Tagen gab es 391 Neuinfektionen.

Insgesamt registrierte das Gesundheitsamt der Stadt Bonn seit 28. Februar vergangenen Jahres 7661 bestätigte Covid-19-Infektionen. 7110 Personen gelten als wieder genesen, 454 sind akut infiziert und 97 Menschen sind in Zusammenhang mit Corona gestorben. Bei den letzten beiden Todesfällen handelt es sich um zwei Männer, 67 und 74 Jahre alt; beide starben in Krankenhäusern. Derzeit befinden sich 906 Personen in Quarantäne.

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020.

Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren ausgenommen.