Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020.

Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren ausgenommen.

Coronavirus: Regelbetrieb in den Bonner Kitas ab 17. August | aktuelle Corona Zahlen

Nach der Ankündigung des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Kindertageseinrichtungen in Bonn ab Montag, 17. August 2020, wieder im Regelbetrieb geöffnet. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt wieder die vertraglich geregelten Betreuungsumfänge.

Panoramabad Bonn | © Foto: Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn

Stadt Bonn richtet ab 8. Juni Buchungshotline für Freibadtickets ein

Die Stadt Bonn richtet ab Montag, 8. Juni 2020, eine Buchungshotline für Freibadtickets ein. Badegäste, die nicht selbst die Möglichkeit haben, online Karten zu buchen, können unter der Rufnummer

Coronavirus in Bonn: 12 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen

Mit Stand Donnerstag, 4. Juni 2020, verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Bonn 26 Personen, die akut an Covid-19 erkrankt sind. Seit 29. Februar 2020 wurden insgesamt 740 Menschen (plus 3 gegenüber dem Vortag) positiv auf das Coronavirus getestet. 706 (plus 10 gegenüber dem Vortag) sind zwischenzeitlich

Neue NRW Landesverordnung ermöglicht weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen auch in Bonn

Infos zum Corona Virus in Bonm
Infos zum Corona Virus in Bonn

Ab Samstag, 30. Mai 2020, dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Neben der Öffnung der Kontaktbeschränkungen sieht die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die am Freitag, 29. Mai, in Kraft tritt, weitere Lockerungen vor.