„Bundes-Notbremse“: Stadt Bonn informiert über Auswirkungen | Bonner Inzidenzwert bei 199,9

Corona in Bonn

Seit heutigem Freitag, 23. April, bis 30. Juni gilt die so genannte „Bundes-Notbremse“. Die Stadtverwaltung informiert über die Auswirkungen auf Bonn und wie sie die Verschärfungen umsetzt. Unterdessen ist der Corona-Inzidenzwert auf 199,9 gestiegen.

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Ab 31. März 2021: Corona-Notbremse in Bonn mit Test-Option: Was erlaubt ist ? und was nicht ?

Coronavirus in Bonn

Nur mit einem negativen Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer anerkannten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt ist, dürfen Geschäfte und Friseurläden betreten werden. Darauf macht die Bundesstadt Bonn aufmerksam.

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Ab Mittwoch 31. März in Bonn nur mit negativem Testergebnis in Geschäfte und zum Friseur| 50.248 Erstimpfungen in Bonn

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Das NRW-Gesundheitsministeriums hat ab Mittwoch, 31. März 2021, das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ für Bonn festgestellt. Die Stadt geht in ihrer Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 31. März in Kraft tritt, allerdings über die sogenannte Test-Option gemäß § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW hinaus und verlangt von Kundinnen und Kunden, die Geschäfte betreten oder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein dokumentiertes negatives Schnelltest-Ergebnis.

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Corona: Weitere Öffnungen bleiben in Bonn zunächst bestehen | Corona-Inzidenzwert in Bonn beträgt 109,2

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Aktuell (am Freitag, 26. März 2021) beträgt der Corona-Inzidenzwert in Bonn 95,2. Wenn er an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt, greift die Corona-Notbremse. Das sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 26. März vor. Am Samstag, den 27. März 2021 beträgt der Corona-Inzidenzwert in Bonn bereits 109,2.

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