BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr die 2G-Regel (geimpft, genesen). Das hat die Stadtverwaltung Bonn aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Theater/Oper, Veranstaltungen im Alten Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.

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Weitere Öffnungen und Lockerungen in Bonn ab 16. Juni

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Den fünften Werktag in Folge liegt der Corona-Inzidenzwert für Bonn unter 50. Daher hat das Land das Erreichen der Inzidenzstufe 2 ab Mittwoch, 16. Juni, festgestellt. Ab diesem Zeitpunkt treten weitere Öffnungen und Lockerungen in Kraft.

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Aus Fehlern lernen – Oper-Neubau prüfen!

Für die Bundesstadt Bonn sind eine Oper sowie ein Schauspielhaus Grundpfeiler des kulturellen Zusammenlebens. Die Kultur ist ein wichtiges Profilmerkmal in der Beethovenstadt, welches erhalten, aber auch zukunftsfest gemacht werden muss.

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Corona in Bonn: Impfungen mit Astrazeneca haben wieder begonnen | Inzidenzwert in Bonn beträgt 63,7 | Keine weiteren Öffnungen zum 22. März!

Corona in Bonn

Nachdem der Impfstopp für Astrazeneca aufgehoben worden ist, hat die Bundesstadt Bonn bereits am Freitagmorgen, 19. März 2021, die Immunisierungen mit dem Vakzin fortgesetzt. Allein an diesem Tag werden rund 400 Personen mit Astrazeneca geimpft.

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Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020. Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier…

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