BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr die 2G-Regel (geimpft, genesen). Das hat die Stadtverwaltung Bonn aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Theater/Oper, Veranstaltungen im Alten Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020.

Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren ausgenommen.

Fünfter Corona-Fall am Montag in Bonn

Am Montagmorgen (9. März) meldete die Stadt Bonn einen fünften bestätigten Corona-Fall. Es handelt sich um den Vater der kleinen Familie, deren Mutter bereits am Wochenende positiv getestet war. Der Vater war wegen einer Vorerkrankung bereits stationär im Krankenhaus aufgenommen worden. Das Testergebnis des Kindes der Familie ist negativ.

Mit allen Familien der Bonn International School hat das Gesundheitsamt inzwischen Kontakt, die Schülerinnen bzw. Schüler stehen unter Quarantäne.