Schlagwort: Coronaschutzverordnung
Kirschblüte in der Bonner Altstadt 2022
Jeden Frühling gibt es in der Bonner Altstadt ein besonderes Naturereignis: Zahlreiche Kirschbäume entfalten in den ersten wärmeren März-/Apriltagen ihre volle Blütenpracht und verwandeln die Straßen in ein rosafarbenes Blütenmeer. Da die Kirschblüte stark von den Launen des Wetters abhängt, lässt sich der genaue Zeitpunkt der Blüte kaum vorhersagen.
Böllerverbot für bestimmte Plätze und Straßen in Bonn
Keine strengeren Regeln für Martinszüge in Bonn
Die Stadt Bonn wird für Martinszüge keine über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehenden Vorgaben machen. Damit reagiert die Stadt auf die seit einem damals noch anderslautenden Krisenstabsbeschluss im September veränderte Rechtslage und weiterhin dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie.
Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen
In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021. Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von…