Kirschblüte: Stadt Bonn empfiehlt Maske bei hohem Besucher*innenaufkommen

Japanische Kirschblüte in Bonner Altstadt

Aufgrund der derzeitigen Witterung – recht warme Tage mit viel Sonne, kein Frost in den Nächten – rechnet die Stadt Bonn mit einem Beginn der Hauptkirschblüte in der Altstadt ab dem ersten April-Wochenende. Genau vorhersagen lässt sich dies nicht.

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Kirschblüte in der Bonner Altstadt 2022

Japanische Kirschblüte in Bonner Altstadt

Jeden Frühling gibt es in der Bonner Altstadt ein besonderes Naturereignis: Zahlreiche Kirschbäume entfalten in den ersten wärmeren März-/Apriltagen ihre volle Blütenpracht und verwandeln die Straßen in ein rosafarbenes Blütenmeer. Da die Kirschblüte stark von den Launen des Wetters abhängt, lässt sich der genaue Zeitpunkt der Blüte kaum vorhersagen.

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Böllerverbot für bestimmte Plätze und Straßen in Bonn

Silvester Feuerwerk

In Umsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat die Stadt Bonn in der Allgemeinverfügung zudem ein Böllerverbot für bestimmte Plätze und Straßen erlassen. Es gilt im Zeitraum von Freitag, 31. Dezember 2021, 17 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 6 Uhr, in folgenden Bereichen:

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Keine strengeren Regeln für Martinszüge in Bonn

Die Stadt Bonn wird für Martinszüge keine über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehenden Vorgaben machen. Damit reagiert die Stadt auf die seit einem damals noch anderslautenden Krisenstabsbeschluss im September veränderte Rechtslage und weiterhin dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie.

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Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021. Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von…

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