Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021.

Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Warteschlangen. „Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen“ weiterlesen

Vor der Reise: Pässe und Personalausweise auf Gültigkeit prüfen | Zutrittsregelung für Dienstgebäude der Bundesstadt Bonn

Mehr und mehr Länder stellen für den Sommer Lockerungen im Reiseverkehr in Aussicht. Das Dienstleistungszentrum der Stadt Bonn empfiehlt Reisewilligen rechtzeitig zu überprüfen, ob Reisepass, Kinderreisepass und Personalausweis noch gültig sind. „Vor der Reise: Pässe und Personalausweise auf Gültigkeit prüfen | Zutrittsregelung für Dienstgebäude der Bundesstadt Bonn“ weiterlesen

Corona: Nur mit negativem Test zur Bonner Stadtverwaltung | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Die Stadtverwaltung macht erneut darauf aufmerksam: Der Zutritt zu allen städtischen Dienstgebäuden ist aus Infektionsschutzgründen weiterhin nur mit Termin, mindestens einer medizinischen Maske sowie einem aktuellen negativen Schnelltest möglich. Genesene und vollständig geimpfte Personen benötigen bei entsprechendem Nachweis kein aktuelles Testergebnis. „Corona: Nur mit negativem Test zur Bonner Stadtverwaltung | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn“ weiterlesen

Corona: Nur mit negativem Test zur Stadtverwaltung | Aktuelle Zahlen für Bonn

Die Stadtverwaltung macht erneut darauf aufmerksam: Der Zutritt zu allen städtischen Dienstgebäuden ist aus Infektionsschutzgründen weiterhin nur mit Termin, mindestens einer medizinischen Maske sowie einem aktuellen negativen Schnelltest möglich. Genesene und vollständig geimpfte Personen benötigen bei entsprechendem Nachweis kein aktuelles Testergebnis. „Corona: Nur mit negativem Test zur Stadtverwaltung | Aktuelle Zahlen für Bonn“ weiterlesen

Ab 31. März 2021: Corona-Notbremse in Bonn mit Test-Option: Was erlaubt ist ? und was nicht ?

Nur mit einem negativen Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer anerkannten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt ist, dürfen Geschäfte und Friseurläden betreten werden. Darauf macht die Bundesstadt Bonn aufmerksam.

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