Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021.

Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Warteschlangen.

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Corona: Nur mit negativem Test zur Bonner Stadtverwaltung | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Die Stadtverwaltung macht erneut darauf aufmerksam: Der Zutritt zu allen städtischen Dienstgebäuden ist aus Infektionsschutzgründen weiterhin nur mit Termin, mindestens einer medizinischen Maske sowie einem aktuellen negativen Schnelltest möglich. Genesene und vollständig geimpfte Personen benötigen bei entsprechendem Nachweis kein aktuelles Testergebnis.

Covid-19 Schutzimpfung - Coronaimpfung

Corona: Nur mit negativem Test zur Stadtverwaltung | Aktuelle Zahlen für Bonn

Die Stadtverwaltung macht erneut darauf aufmerksam: Der Zutritt zu allen städtischen Dienstgebäuden ist aus Infektionsschutzgründen weiterhin nur mit Termin, mindestens einer medizinischen Maske sowie einem aktuellen negativen Schnelltest möglich. Genesene und vollständig geimpfte Personen benötigen bei entsprechendem Nachweis kein aktuelles Testergebnis.

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Ab Mittwoch 31. März in Bonn nur mit negativem Testergebnis in Geschäfte und zum Friseur| 50.248 Erstimpfungen in Bonn

Das NRW-Gesundheitsministeriums hat ab Mittwoch, 31. März 2021, das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ für Bonn festgestellt. Die Stadt geht in ihrer Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 31. März in Kraft tritt, allerdings über die sogenannte Test-Option gemäß § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW hinaus und verlangt von Kundinnen und Kunden, die Geschäfte betreten oder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein dokumentiertes negatives Schnelltest-Ergebnis.