Corona in Bonn

SWB: 3G-Regeln in Bus und Bahn

In den Fahrzeugen von SWB Bus und Bahn gilt seit 24. November die so genannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste, die mit Bus oder Bahn unterwegs sind, müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch nachweisen können. Diese Regelung ist im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt. Bei ersten Stichprobenkontrollen von SWB Bus und Bahn und dem Ordnungsamt der Bundesstadt Bonn sind insgesamt 800 Fahrgäste kontrolliert worden. In 24 Fällen konnte der 3G-Nachweis nicht erbracht werden.

BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr die 2G-Regel (geimpft, genesen). Das hat die Stadtverwaltung Bonn aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Theater/Oper, Veranstaltungen im Alten Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.

Keine strengeren Regeln für Martinszüge in Bonn

Keine strengeren Regeln für Martinszüge in Bonn

Die Stadt Bonn wird für Martinszüge keine über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehenden Vorgaben machen. Damit reagiert die Stadt auf die seit einem damals noch anderslautenden Krisenstabsbeschluss im September veränderte Rechtslage und weiterhin dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie.