Auf Beschluss des Krisenstabs der Stadt Bonn gilt ab Montag, 22. November, in allen städtischen Kultur- und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie in Sporthallen und Schwimmbädern die 2G-Regel (geimpft, genesen). Damit reagiert die Stadt auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen. „Bonn: Ab 22. November: 2G in städtischen Kultur- und Sporteinrichtungen | Aktuelle Corona-Zahlen“ weiterlesen
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2G-Regel gilt auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.
INFO: Weitere Weihnachtsmärkte / Nikolausmärkte in Bonn und der Region findest Du HIER.
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BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen
Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr die 2G-Regel (geimpft, genesen). Das hat die Stadtverwaltung Bonn aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Theater/Oper, Veranstaltungen im Alten Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule. „BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen“ weiterlesen