In Bonn geänderte Corona-Quarantäne-Regelungen: Verkürzte Corona-Quarantäne von sieben Tagen

Corona-Impfungen

Obwohl die erforderlichen Änderungen auf Bundesebene noch ausstehen, gelten seit Donnerstag, 13. Januar 2022, in Bonn geänderte Corona-Quarantäne-Regelungen. Möglich macht dies die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW, die den Kommunen Handlungsspielraum lässt.

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SWB: 3G-Regeln in Bus und Bahn

Corona in Bonn

In den Fahrzeugen von SWB Bus und Bahn gilt seit 24. November die so genannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste, die mit Bus oder Bahn unterwegs sind, müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch nachweisen können. Diese Regelung ist im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt. Bei ersten Stichprobenkontrollen von SWB Bus und Bahn und dem Ordnungsamt der Bundesstadt Bonn sind insgesamt 800 Fahrgäste kontrolliert worden. In 24 Fällen konnte der 3G-Nachweis nicht erbracht werden.

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Zusätzliche Schutzmaßnahmen auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Schutzmaßnahmen. Insbesondere die Kontrollen der 2G-Regel (geimpft, genesen) werden ausgeweitet. Um den Weihnachtsmarkt durchführen zu können, ist die Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienevorkehrungen notwendig. Daher bewertet die Stadt die geltenden Regelungen fortlaufend und justiert gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen nach. Dazu steht sie in einem engen, konstruktiven Austausch mit der Polizei und den Schausteller*innen.

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Bonn: Ab 22. November: 2G in städtischen Kultur- und Sporteinrichtungen | Aktuelle Corona-Zahlen

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Auf Beschluss des Krisenstabs der Stadt Bonn gilt ab Montag, 22. November, in allen städtischen Kultur- und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie in Sporthallen und Schwimmbädern die 2G-Regel (geimpft, genesen). Damit reagiert die Stadt auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen.

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BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr die 2G-Regel (geimpft, genesen). Das hat die Stadtverwaltung Bonn aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Theater/Oper, Veranstaltungen im Alten Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.

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