Bonn: Ab 22. November: 2G in städtischen Kultur- und Sporteinrichtungen | Aktuelle Corona-Zahlen

Auf Beschluss des Krisenstabs der Stadt Bonn gilt ab Montag, 22. November, in allen städtischen Kultur- und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie in Sporthallen und Schwimmbädern die 2G-Regel (geimpft, genesen). Damit reagiert die Stadt auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen.

Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, da sie regelmäßig in ihren Kindertagesstätten und Schulen PCR-getestet werden (so genannter Lolli-Test). Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die weder genesen noch geimpft sind, benötigen einen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch Personen, die sich – beispielsweise aus medizinischen Gründen – nicht impfen lassen können, benötigen einen entsprechenden Nachweis sowie ein negatives Testergebnis.

Neben der Einführung der 2G-Regel besteht in Theater/Oper ab 22. November zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske am Sitzplatz.

Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt ab 22. November in den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung, wie beispielsweise dem Stadthaus und dem Dienstleistungszentrum. Weitere Informationen gibt es hier.

Aktuelle Corona-Zahlen
Die 7-Tage-Inzidenz ist sprunghaft auf 235,9 je 100.000 Einwohner*innen gestiegen. Die Hospitalisierungsrate in NRW beträgt 4,2. In den vergangenen sieben Tagen sind dem Gesundheitsamt 639 Neuinfektionen gemeldet worden. Aktuell gibt es in Bonn 938 Covid-19-Fälle, 1078 Personen befinden sich in Quarantäne. Aufgrund der hohen Infektionszahlen wird die Stadt Bonn über die Bezirksregierung Köln einen Hilfeleistungsantrag an die Bundeswehr zur Aufstockung des Coronateams stellen.

Am Mittwoch, 18. November, lagen 63 Personen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind, in den Bonner Krankenhäusern. 40 Menschen werden auf Normalstationen betreut, 23 liegen auf Intensivstationen, 16 von ihnen müssen beatmet werden.

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