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SWB: 3G-Regeln in Bus und Bahn
In den Fahrzeugen von SWB Bus und Bahn gilt seit 24. November die so genannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste, die mit Bus oder Bahn unterwegs sind, müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch nachweisen können. Diese Regelung ist im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt. Bei ersten Stichprobenkontrollen von SWB Bus und Bahn und dem Ordnungsamt der Bundesstadt Bonn sind insgesamt 800 Fahrgäste kontrolliert worden. In 24 Fällen konnte der 3G-Nachweis nicht erbracht werden.