Affenpocken in Bonn

Corona: Infektionslage in Bonn entspannt sich leicht | Affenpocken Statistik

Etwas entspannt hat sich die Situation bei den Corona-Infektionen. Am Mittwoch, 13. Juli 2022, beträgt die 7-Tage-Inzidenz für Bonn 719,6, in den zurückliegenden sieben Tagen sind 2.379 laborbestätigte Neuinfektionen (positive PCR-Tests) gemeldet worden. Zum Vergleich: Am 6. Juli hatte der Inzidenzwert bei 905,7 gelegen.

Das Gesundheitsamt der Stadt Bonn geht allerdings davon aus, dass die Corona-Zahlen nicht die echte epidemiologische Lage widerspiegeln. Grund dafür ist die aktuell geltende Testverordnung, die dazu führt, dass weniger PCR-Tests durchgeführt werden. Zwar wird das Gesundheitsamt auch über positive Schnelltests informiert, allerdings fließen diese Ergebnisse nicht in die offizielle Statistik mit ein. Insgesamt gibt es aber in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe an Omikron.

Karneval

In Brauchtumszonen zu Karneval gelten strengere Corona-Regeln

Für die Karnevalstage hat die Bundesstadt Bonn über eine am 22. Februar 2022 veröffentlichte Allgemeinverfügung so genannte Brauchtumszonen ausgewiesen. In diesen Bereichen gelten strengere Corona-Regeln. So soll das Infektionsschutzniveau so hoch wie möglich gehalten werden. Die Stadt wird die Einhaltung der Regelungen stichprobenartig kontrollieren.

Die Stadtverwaltung hat im Internet unter www.bonn.de/brauchtumszonen Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Karnevalfeiern in Bonn zusammengestellt.

Corona in Bonn

SWB: 3G-Regeln in Bus und Bahn

In den Fahrzeugen von SWB Bus und Bahn gilt seit 24. November die so genannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste, die mit Bus oder Bahn unterwegs sind, müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch nachweisen können. Diese Regelung ist im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt. Bei ersten Stichprobenkontrollen von SWB Bus und Bahn und dem Ordnungsamt der Bundesstadt Bonn sind insgesamt 800 Fahrgäste kontrolliert worden. In 24 Fällen konnte der 3G-Nachweis nicht erbracht werden.

2G-Regel in Bonner Stadtbibliothek und ihren Außenstellen

Die Stadtbibliothek Bonn und ihre Außenstellen haben zur Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie zur Kunden-Neuanmeldung und Medien-Beratung nach 2G-Regel geöffnet.

Besucher*innen ab 16 Jahren benötigen aktuell einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen (2G) sind.  Für den Besuch der Bibliotheken ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

2G-Regel gilt auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Weihnachtspyramide auf dem Weihnachtsmarkt in Bonn
Weihnachtspyramide auf dem Weihnachtsmarkt in Bonn

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.

INFO: Weitere Weihnachtsmärkte / Nikolausmärkte in Bonn und der Region findest Du HIER.

BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr die 2G-Regel (geimpft, genesen). Das hat die Stadtverwaltung Bonn aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Theater/Oper, Veranstaltungen im Alten Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021.

Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Warteschlangen.