Die Bonner Innenstadt verwandelt sich vom 30. September bis zum 2. Oktober rund um Münsterplatz, Remigiusplatz, Markt, Friedensplatz und Bottlerplatz in ein einzigartiges Veranstaltungsgelände. Auch die Friedrichstraße wird in diesem Jahr wieder dabei sein.
Und das für einen guten Zweck. Denn nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, Energie zu sparen für den Fall eines möglichen Gasmangels. Die Stadtwerke Bonn (SWB) unterstützen die Stadt Bonn dabei, den Energiebedarf ebenfalls herunterzufahren. Doch nicht nur Wahrzeichen bleiben abends dunkel – auch die Stadtwerke gehen bei eigenen Gebäuden mit gutem Beispiel voran.
In Umsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat die Stadt Bonn in der Allgemeinverfügung zudem ein Böllerverbot für bestimmte Plätze und Straßen erlassen. Es gilt im Zeitraum von Freitag, 31. Dezember 2021, 17 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 6 Uhr, in folgenden Bereichen:
Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Schutzmaßnahmen. Insbesondere die Kontrollen der 2G-Regel (geimpft, genesen) werden ausgeweitet.
Um den Weihnachtsmarkt durchführen zu können, ist die Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienevorkehrungen notwendig. Daher bewertet die Stadt die geltenden Regelungen fortlaufend und justiert gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen nach. Dazu steht sie in einem engen, konstruktiven Austausch mit der Polizei und den Schausteller*innen.
Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.
Am morgigen Freitag (30.04.2021) findet in Bonn eine Demonstration zum Thema “Feministische Walpurgisnacht” statt. Die Veranstalter von Frauen*Streik Bonn erwarten bis zu 400 Teilnehmer.
Am Montag (08.03.2021) findet in der Bonner Innenstadt eine Demonstration zum Thema ” statt. Der Veranstalter rechnet mit maximal 400 Teilnehmern, die sich ab 18 Uhr auf dem Münsterplatz zu einer Auftaktkundgebung versammeln. Anschließend bewegt sich der Versammlungsaufzug auf folgendem Weg durch die Stadt:
Im Rahmen des Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern zum Haushalt der Stadt 2021/2022 können noch bis zum 7. Januar 2021 Vorschläge und Anregungen eingereicht werden, wofür Mittel in Höhe von insgesamt 220.000 Euro eingesetzt werden sollen.
Die Bundesstadt Bonn verzeichnet am Dienstag, 17. November 2020, 478 Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen. Damit liegt der Inzidenzwert, bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, bei 144,85.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn aufgrund der Corona-Pandemie die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Duisdorf sowohl zeitlich als auch räumlich konkretisiert. Sie wurde am Dienstag, 3. November, veröffentlicht und ist am Mittwoch, 4. November, in Kraft getreten.