2G-Regel gilt auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Weihnachtspyramide auf dem Weihnachtsmarkt in Bonn
Weihnachtspyramide auf dem Weihnachtsmarkt in Bonn

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.

INFO: Weitere Weihnachtsmärkte / Nikolausmärkte in Bonn und der Region findest Du HIER.

Stadt Bonn konkretisiert Maskenpflicht zeitlich und räumlich | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Stadt Bonn konkretisiert Maskenpflicht zeitlich und räumlich | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn aufgrund der Corona-Pandemie die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Duisdorf sowohl zeitlich als auch räumlich konkretisiert. Sie wurde am Dienstag, 3. November, veröffentlicht und ist am Mittwoch, 4. November, in Kraft getreten.

42-Jähriger in Bonner City durch Messerstich verletzt – Kripo ermittelt wegen eines möglichen Raubdeliktes und bittet um Hinweise

In den Abendstunden des 11.08.2019 meldeten Passanten eine verletzte Person im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofes in der Bonner City. Die alarmierten Polizei- und Rettungskräfte trafen den Verletzten auch kurze Zeit später an der von den Zeugen beschriebenen Stelle an. Er wurde zur Behandlung einer oberflächlichen Stichverletzung im Bereich seines Oberkörpers in eine Krankenhausambulanz eingeliefert. Nach den bisherigen Ermittlungen war der 42-Jährige gegen 20:30 Uhr im Bereich Wesselstraße/Maximilianstraße vom einem ihm vage bekannten Mann beraubt worden (Bargeld) – bei dieser Auseinandersetzung zog er sich dann die genannte Verletzung zu. Nachdem die Zeugen im Bereich des ZOB auf die beiden Männer aufmerksam geworden waren, flüchtete der mutmaßliche Täter in den unterirdischen Bereich des Hauptbahnhofes.

Die unverzüglich eingeleiteten Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen führten bislang nicht zur Festnahme des Täters, zu dem derzeit folgende Beschreibungsmerkmale vorliegen:

Das Bonner Loch wird geschlossen

Die Arbeiten im Bereich des Bahnhofvorplatzes schreiten voran. Nachdem die Abrissarbeiten der ehemaligen Südüberbauung größtenteils durchgeführt sind, wird ab Anfang September 2017 mit den nächsten vorbereitenden Arbeiten zum Abbruch und zur Schließung des Bonner Lochs begonnen.

Anfang September wird eine Gerüstbrücke über das Bonner Loch gebaut. Über diese Brücke werden die Fußgänger in der Poststraße zwischen der Maximilianstraße und dem Hauptbahnhof geführt, damit das Baufeld für die Herstellung der neuen Treppenanlage in der Poststraße zur Verfügung steht. Für die Fußgänger bleibt auch während der rund dreimonatigen Bauzeit für die Treppenanlage ein 3,5 Meter breiter Fußweg.

Sobald diese Treppe und eine weitere Treppe im Bereich der Straße Am Hauptbahnhof fertiggestellt ist, kann mit der Überbauung des Bonner Lochs begonnen werden, da dann die Entrauchung und Entfluchtung der U-Bahn über die neuen Treppen statt – wie heute durch das Bonner Loch – erfolgen kann.