BonnNetz richtet ab Montag, 17. Januar, in der Fußgängerzone im Keuzungsbereich von Poststraße/Münsterstraße/In der Sürst eine Baustelle ein. Hier werden bis Ende April Versorgungsleitungen verlegt. Die SWB-Tochter lässt jeweils einen Durchgang von 1,5 Meter frei, sodass alle Bereiche passierbar bleiben.
Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn aufgrund der Corona-Pandemie die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Duisdorf sowohl zeitlich als auch räumlich konkretisiert. Sie wurde am Dienstag, 3. November, veröffentlicht und ist am Mittwoch, 4. November, in Kraft getreten.
Bonn hat bei den Corona-Neuinfektionen die 7-Tage-Inzidenzzahl von 50 überschritten. Daher werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft. Über eine Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Schutzmaßnahmen am