Fundsachen-Versteigerung am 18. Oktober 2022 im Stadthaus Bonn

Die Stadt Bonn versteigert: 60 Fahrräder, diverse Elektrogeräte, Stock- und Taschenschirme, Handschuhe, Bekleidung, Schuhe, Brillen, Rucksäcke, Einkaufstaschen, Schultaschen, Geldbörsen, Briefmappen, Uhren, Schmuck und sonstige Gebrauchsgegenstände. 

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Großer Andrang am ersten Kirschblüten-Wochenende in Bonn

Am Wochenende, 9. und 10. April 2022, zeigten sich die japanischen Zierkirschen in Heer- und Breite Straße in voller Blütenpracht und lockten zusammen mit Altstadtflohmarkt und Street Food Festival zahlreiche Besucher*innen in die Bonner Altstadt. Angesichts der vollen Straßen mussten an beiden Tagen die Zufahrtswege zur Heer- und Breite Straße in den Nachmittagsstunden für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. „Großer Andrang am ersten Kirschblüten-Wochenende in Bonn“ weiterlesen

Kirschblüte: Stadt Bonn empfiehlt Maske bei hohem Besucher*innenaufkommen

Aufgrund der derzeitigen Witterung – recht warme Tage mit viel Sonne, kein Frost in den Nächten – rechnet die Stadt Bonn mit einem Beginn der Hauptkirschblüte in der Altstadt ab dem ersten April-Wochenende. Genau vorhersagen lässt sich dies nicht. „Kirschblüte: Stadt Bonn empfiehlt Maske bei hohem Besucher*innenaufkommen“ weiterlesen

Kirschblüte in der Bonner Altstadt 2022

Jeden Frühling gibt es in der Bonner Altstadt ein besonderes Naturereignis: Zahlreiche Kirschbäume entfalten in den ersten wärmeren März-/Apriltagen ihre volle Blütenpracht und verwandeln die Straßen in ein rosafarbenes Blütenmeer. Da die Kirschblüte stark von den Launen des Wetters abhängt, lässt sich der genaue Zeitpunkt der Blüte kaum vorhersagen. „Kirschblüte in der Bonner Altstadt 2022“ weiterlesen

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021.

Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Warteschlangen. „Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen“ weiterlesen