Bonn: Mittleres Hochwasser mit 7,50 Metern Rheinpegel erwartet

Bonn: Mittleres Hochwasser mit 7,50 Metern Rheinpegel erwartet

Über den Jahreswechsel ist der Pegel des Rheins deutlich gesunken. Aufgrund der ergiebigen Regenfälle in den vergangenen Tagen steigt das Wasser seit Mittwochmorgen, 3. Januar 2024, wieder stark an. Die Stadt Bonn beobachtet die Lage weiterhin.

Bis Donnerstag, 4. Januar, 6 Uhr, hat der Deutsche Wetterdienst für weite Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen amtliche Warnungen vor Dauerregen ausgegeben. Infolge der bereits gefallenen und noch vorhergesagten Niederschläge werden die Wasserstände in den Flüssen teilweise schnell ansteigen.

Glasfaser-Ausbau in Bonn: Weitere 18 Millionen Euro Förderung in Aussicht

Glasfaser-Ausbau in Bonn: Weitere 18 Millionen Euro Förderung in Aussicht

Über das „Graue-Flecken-Programm“ der Bundesregierung hat die Stadt Bonn eine vorläufige Förderzugsage erhalten, nun folgt ein Markterkundungsverfahren. Derzeit laufen auch die Arbeiten für den Anschluss von Schulen an das schnelle Internet.

Die Bonner Wirtschaftsförderung hat kürzlich die vorläufige Förderzusage des Bundes für weiteren Glasfaserausbau in Höhe von 18,2 Millionen Euro im so genannten „Graue-Flecken-Programm“ erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen wird das Fördervorhaben mit weiteren 18,2 Millionen Euro unterstützen. Beim Graue-Flecken-Programm, dem dritten Förderverfahren des Bundes für schnelles Internet, sind Adresspunkte förderfähig, die derzeit eine Downloadgeschwindigkeit von weniger als 100 Mbit pro Sekunde haben. In Bonn sind diese Ausbaupunkte über das gesamte Stadtgebiet verteilt.

„2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“: Fördermittel jetzt beantragen

Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen in Bonn können seit dem 1. April 2022 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Bonn erhält aus dem Programm erneut 39.000 Euro Fördermittel.

Bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen soll durch das Landesprogramm gestärkt werden. Mit „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist ein niederschwelliger Förderzugang für Engagierte geschaffen worden, der ein sehr schlankes Antragsverfahren beinhaltet.

Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Papierführerscheine umtauschen

Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Papierführerscheine umtauschen

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist für den Umtausch von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen für Menschen der Jahrgänge 1953 bis 1958 am 19. Januar 2022 abgelaufen ist. Angesichts der begrenzten Kapazitäten der Fahrerlaubnisbehörden haben die Verkehrsminister der Länder aber die Polizei gebeten, von einer Ahndung der Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst abzusehen.

Keine strengeren Regeln für Martinszüge in Bonn

Keine strengeren Regeln für Martinszüge in Bonn

Die Stadt Bonn wird für Martinszüge keine über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehenden Vorgaben machen. Damit reagiert die Stadt auf die seit einem damals noch anderslautenden Krisenstabsbeschluss im September veränderte Rechtslage und weiterhin dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie.

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021.

Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Warteschlangen.