Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Papierführerscheine umtauschen

Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Papierführerscheine umtauschen

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist für den Umtausch von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen für Menschen der Jahrgänge 1953 bis 1958 am 19. Januar 2022 abgelaufen ist. Angesichts der begrenzten Kapazitäten der Fahrerlaubnisbehörden haben die Verkehrsminister der Länder aber die Polizei gebeten, von einer Ahndung der Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst abzusehen.

Hunde in Bonn

Neu in Bonn verfügbar: Hunde online anmelden

Im Serviceportal der Bundesstadt Bonn ist ein neuer Online-Dienst verfügbar: Bürger*innen können ihre Hunde ab sofort online an-, um- und abmelden.

Der Steuerbescheid wird weiterhin per Post zugestellt. Anträge können jedoch digital über das Serviceportal gestellt werden. Mithilfe der Postkorbfunktion können sich die Antragssteller*innen über