Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Papierführerscheine umtauschen

Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Papierführerscheine umtauschen

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist für den Umtausch von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen für Menschen der Jahrgänge 1953 bis 1958 am 19. Januar 2022 abgelaufen ist. Angesichts der begrenzten Kapazitäten der Fahrerlaubnisbehörden haben die Verkehrsminister der Länder aber die Polizei gebeten, von einer Ahndung der Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst abzusehen.