Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Papierführerscheine umtauschen

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist für den Umtausch von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen für Menschen der Jahrgänge 1953 bis 1958 am 19. Januar 2022 abgelaufen ist. Angesichts der begrenzten Kapazitäten der Fahrerlaubnisbehörden haben die Verkehrsminister der Länder aber die Polizei gebeten, von einer Ahndung der Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst abzusehen.

Wichtig: Mit dieser Entscheidung der Länder wurde die Frist für den Umtausch dieser Papierführerscheine allerdings nicht verlängert. Bonner*innen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch nicht im Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat sind, sollten deshalb einen Umtauschtermin bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn – entweder im Dienstleistungszentrum im Stadthaus oder in den Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel oder Hardtberg – vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist online unter

www.bonn.de/termine oder telefonisch unter der Nummer 0228 – 776677 möglich.

Bitte beachten: Beim Umtausch ist ein aktuelles Lichtbild vorzulegen. Dies kann entweder zum Termin mitgebracht oder am Selbstbedienungsterminal vor Ort (kostenpflichtig) erstellt werden. Ein aktuelles Bild ist erforderlich, um bei Kontrollen die Identifikation des Fahrzeugführenden zu erleichtern.
Umtausch auch digital möglich

Der Umtausch ist auch digital über das Serviceportal der Stadt Bonn unter

https://service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Dazu muss unter dem Reiter „Dienstleistungen A-Z“ die Dienstleistung „Führerschein-Umtausch in den Führerschein im Karten-Format“ ausgewählt werden. Anfallende Gebühren können einfach über ePayment (Paypal, Lastschrift oder Giropay) bezahlt werden.

Für die Beantragung dieser Dienstleistungen ist eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises notwendig. Außerdem ist eine Anmeldung im Servicekonto.NRW unter

www.servicekonto.nrw (Öffnet in einem neuen Tab)erforderlich. Mit dem dort einmalig eingerichteten Nutzungskonto haben Bürger*innen nicht nur Zugang zum Serviceportal der Stadt Bonn, sondern zu allen Online-Anwendungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Fahrerlaubnis erlischt nicht

Aufgrund zahlreicher Nachfragen weist die Stadt zudem auf folgendes hin: Bürger*innen, die den Umtauschtermin verpasst haben, müssen keine Sorge haben, dass sie deshalb nicht mehr Auto fahren dürften. Mit dem Ablauf der Umtauschfrist erlischt nicht zugleich die Berechtigung, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen. Der Verstoß gegen die Umtauschpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, weil kein gültiger Führerschein vorgelegt werden kann. Diese soll nach dem Willen der Verkehrsminister vorerst aber eben nicht sanktioniert werden.
Hintergrund Pflichtumtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Der Pflichtumtausch soll nach dem Willen des Gesetzgebers sukzessive erfolgen. Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter
https://www.bonn.de/vv/produkte/Fuehrerschein-Umtausch-in-den-Fuehrerschein-im-Kartenformat.php.

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