Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

Maskenpflicht im Freien entfällt ab 1. Oktober | Neue Coronaschutzverordnung des Landes | Impftermine für Bonn | Aktuelle Corona Zahlen

In Nordrhein-Westfalen entfällt ab Freitag, 1. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Freien. Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes. Sie gilt bis 29. Oktober 2021.

Bislang galt in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucher*innen eine Maskenpflicht. Diese fällt weg. Trotzdem empfiehlt das Land dringend, im Freien auch weiterhin eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Warteschlangen.

Coronavirus: Stadt Bonn sagt alle Großveranstaltungen ab

Aufgrund des Erlasses der NRW-Landesregierung zu Corona-Infektionen und den Umgang mit Großveranstaltungen sagt die Bundesstadt Bonn bis auf Weiteres alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern ab.

Den Erlass wird die Stadt Bonn über eine so genannte ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung umsetzen. „Diese Entscheidung tut uns sehr leid – und sie tut uns sehr weh“, betonte Oberbürgermeister Ashok Sridharan. Es müsse aber Sorge getragen werden, dass sich das Coronavirus nicht exponentiell verbreite, sondern bestenfalls die bestätigten Fälle weniger werden würden.

Wie mit möglichen Schadensersatzforderungen bei abgesagten Veranstaltungen umgegangen wird, ist noch nicht klar. Hier sieht die Stadt das Land in der Pflicht.

Für Organisatoren von Veranstaltungen dieser Größenordnung (weniger 1000 Besucherinnen und Besuchern) wird die Stadtverwaltung eine Checkliste erarbeiten. Sie soll den Veranstaltern und der Stadtverwaltung bei der Einzelfallprüfung solcher Veranstaltungen helfen.