Stadt Bonn richtet zwei Turnhallen zur Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine her

Die Bundesstadt Bonn rechnet in den nächsten Tagen mit der Ankunft weiterer Geflüchteter aus der Ukraine. Um auf die Aufnahme der ankommenden Menschen vorbereitet zu sein, richtet die Stadtverwaltung kurzfristig die beiden Turnhallen am Robert-Wetzlar/Ludwig-Erhard-Berufskolleg an der Kölnstraße her. Dort sollen die Geflüchteten vorübergehend unterkommen, wenn die Aufnahmekapazitäten in Unterkünften und Hotels erschöpft sein sollten. Aus diesem Grund können die beiden Turnhallen ab sofort nicht mehr für den Schul- und Vereinssport genutzt werden. Die Stadtverwaltung…

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Corona in Bonn: Alkohol darf im öffentlichen Raum nicht konsumiert werden | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Der harte Lockdown in Nordrhein-Westfalen beginnt am Mittwoch, 16. Dezember 2020. Das Land hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, in der unter anderem der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum generell untersagt wird.

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Corona-Zahlen für Bonn vom 4. Dezember 2020

Am Freitag, 4. Dezember 2020, verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Bonn 585 akute Corona-Fälle. In den vergangenen sieben Tagen sind 511 Corona-Neuinfektionen registriert worden. Dies entspricht einem Inzidenzwert bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner von 154,85.

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Mit Stand vom Dienstag, 1. Dezember 2020 liegt der Corona-Inzidenzwert in Bonn bei 152,12

Coronavirus in Bonn

Mit Stand Dienstag, 1. Dezember 2020, sind in Bonn in den vergangenen sieben Tagen 502 Corona-Neuinfektionen registriert worden. Dies entspricht einem Inzidenzwert bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner von 152,12. Aktuell positiv auf Covid-19 getestet wurden 506 Bonnerinnen und Bonner.

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Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020. Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier…

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