Am Dienstag (14.06.2022) findet in Bonn eine Demonstration zum Thema “Tarifvertrag Entlastung (TVE), Einstweilige Verfügung gegen Unterlassung des Streiks” statt. Der Veranstalter rechnet mit 500 Teilnehmern, die sich ab 09:30 Uhr am Universitätsklinikum auf dem Venusberg versammeln. Anschließend bewegt sich der Versammlungsaufzug auf folgendem Weg durch die Stadt:
Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.
Auf Grund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Folgen für Einzelhandel und Gastronomie sind die Personen-Frequenzen in der Bonner Innenstadt im Jahr 2020 – im Vergleich zum Jahr 2019 – deutlich gesunken.
In den vergangenen Jahren hat der Weihnachtsmarkt viel Licht in die Bonner Innenstadt gebracht. In diesem Jahr muss er Corona-bedingt leider ausfallen. Gemeinsam engagieren sich deshalb viele Beteiligte, darunter Handel, Eigentümer und die Stadt Bonn, dafür, dass es dort auch in diesem Jahr hell bleibt.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn aufgrund der Corona-Pandemie die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Duisdorf sowohl zeitlich als auch räumlich konkretisiert. Sie wurde am Dienstag, 3. November, veröffentlicht und ist am Mittwoch, 4. November, in Kraft getreten.
Bonn hat bei den Corona-Neuinfektionen die 7-Tage-Inzidenzzahl von 50 überschritten. Daher werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft. Über eine Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Schutzmaßnahmen am
Mit einer Plakatwerbeaktion und im Internet informieren das Hochwasserkompetenzzentrum (HKC) und die Stadt Bonn die Bonner Bürgerinnen und Bürger, wie sie selbst gegen Hochwasser- und Starkregenschäden vorsorgen können.
Auf der neuen Website https://bonn-unter.de des HKC können Bonnerinnen und Bonner ab dem heutigen Montag, 9. März 2020, die Gefährdungsstufen für ihr eigenes Zuhause nachschauen. Außerdem erhalten sie dort Hinweise, wie sie sich selbst vor und bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen schützen können. Die Plakatwerbeaktion startet am Dienstag, 10. März.