Verkaufsoffener Sonntag zum Weihnachtsmarkt in der Bonner Innenstadt
Junge Menschen in Not begleiten: Ehrenamtliche für Vormundschaften gesucht
Verkaufsoffene Adventssonntage in Bonn 2024
Familienbüro der Bundesstadt Bonn nicht geöffnet, aber erreichbar
Übersicht über die Karnevalszüge 2023 durch Bonn
Nach zwei Jahren Zwangspause aufgrund der Corona-Pandemie findet im Jahr 2023 wieder der Straßenkarneval statt. Die Stadtverwaltung gibt einen Überblick über die Karnevalszüge, die im Stadtgebiet in den Straßen unterwegs sein werden.
Im Folgenden der Beginn der närrischen Lindwürmer zwischen 10. und 20. Februar, sortiert nach Stadtbezirken in chronologischer Reihenfolge (Stand: 31. Januar 2023):
Bonn: Demonstration am Dienstag, 14. Juni 2022
Am Dienstag (14.06.2022) findet in Bonn eine Demonstration zum Thema „Tarifvertrag Entlastung (TVE), Einstweilige Verfügung gegen Unterlassung des Streiks“ statt. Der Veranstalter rechnet mit 500 Teilnehmern, die sich ab 09:30 Uhr am Universitätsklinikum auf dem Venusberg versammeln. Anschließend bewegt sich der Versammlungsaufzug auf folgendem Weg durch die Stadt:
Verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Bonn-Festes
Anlässlich des „Bonn-Festes“ wird es im Oktober einen verkaufsoffenen Sonntag in der Bonner Innenstadt geben. Eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung hat der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Juni 2022, beschlossen.
2G-Regel gilt auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.
INFO: Weitere Weihnachtsmärkte / Nikolausmärkte in Bonn und der Region findest Du HIER.




