Keine strengeren Regeln für Martinszüge in Bonn

Die Stadt Bonn wird für Martinszüge keine über die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehenden Vorgaben machen. Damit reagiert die Stadt auf die seit einem damals noch anderslautenden Krisenstabsbeschluss im September veränderte Rechtslage und weiterhin dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie.

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Neue NRW Landesverordnung ermöglicht weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen auch in Bonn

Ab Samstag, 30. Mai 2020, dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Neben der Öffnung der Kontaktbeschränkungen sieht die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die am Freitag, 29. Mai, in Kraft tritt, weitere Lockerungen vor.

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