Die Visualisierung zeigt den Erweiterungsbau am Beethoven-Gymnasium. Er soll Ende des Jahres 2024 fertig sein. ©Architekturbüro Schweitzer

Sanierung, Modernisierung und Ausbau städtischer Gymnasien

Das Beitragsfoto zeigt die Visualisierung für den Erweiterungsbau am Beethoven-Gymnasium. Er soll Ende des Jahres 2024 fertig sein. ©Architekturbüro Schweitzer

Rund 15.200 Schülerinnen, das sind rund 60 Prozent der Schülerinnen der weiterführenden Schulen, besuchen eines der 19 Bonner Gymnasien. 8.700 von ihnen sind Schüler*in eines der zehn Gymnasien in städtischer Trägerschaft.

Installation der Luftfiltergeräte in Bonner Schulen und Kindertagesstätten beginnt – Richtiges Lüften bleibt essenziell

Installation der Luftfiltergeräte in Bonner Schulen und Kindertagesstätten beginnt – Richtiges Lüften bleibt essenziell

Mitte Januar 2022 hat der Auftragnehmer, den die Stadtverwaltung mit der Anschaffung beauftragt hatte, die ersten 42 Geräte erhalten. Die Installation erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Schul- und Kitaleitungen in den entsprechenden Räumen.

„Die Luftfiltergeräte ersetzen nicht das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume in den Schulen und der Betreuungsräume in den Kindergärten, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu reduzieren.“ Darauf weist Lutz Leide, Betriebsleiter des Städtischen Gebäudemanagements, unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Experten im Krisenstab der Stadt Bonn ausdrücklich hin. „Das richtige Lüften der Räume bleibt weiterhin essenziell. Daher soll im Winter gemäß Lüftungsplan des Umweltbundesamtes alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten sowie während der gesamten Pausen stoßgelüftet und – wenn möglich – quergelüftet werden. Bei der Querlüftung werden Fenster und Türe gleichzeitig geöffnet. Hierbei handelt es sich um die effektivste Lüftungsart, da sie die höchste Luftwechselrate bewirkt“, so Leide.

Die Geräte werden sukzessive in folgenden Schulen und Kindertagesstätten aufgestellt:

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember

Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020.

Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren ausgenommen.