Bonn: Neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW gilt ab 1. Dezember | „Lockdown light“ verlängert | Aktuelle Zahlen | Maskenpflicht verlängert

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2020.

Gemäß der Absprache zwischen Bund und Ländern dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung gelockert: Vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 darf man mit maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammenkommen; auch hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren ausgenommen.

„Lockdown light“ verlängert
Der so genannte „Lockdown light“ wird verlängert: Veranstaltungen und Versammlungen, Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen (Kultur-) Einrichtungen sowie Freizeit- und Amateursport auf und in allen Sportanlagen bleiben untersagt. Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen und Cafés ist weiter nicht erlaubt; eine Belieferung und ein außer-Haus-Verkauf sind gestattet. Das Beherbergungsverbot aus touristischen Zwecken gilt fort bis zum 20. Dezember.

Der Handel bleibt geöffnet. Die Zahl der Kundinnen und Kunden ist auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf die maximale Personenzahl 80 Personen plus jeweils eine Person pro angefangene 20 Quadratmeter der über 800 Quadratmeter hinausgehenden Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Ein allgemeines Böllerverbot an Silvester gibt es nicht, allerdings sollen die örtlichen Behörden Pyrotechnik auf Plätzen und Straßen untersagen, wenn dort größere Menschenansammlungen zu erwarten sind. Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Tagen bekanntgeben, für welche Bereiche ein Böllerverbot ausgesprochen wird.

Die Coronaschutzverordnung NRW tritt mit Ablauf des 20. Dezember außer Kraft.

Maskenpflicht verlängert
Die Stadt Bonn verlängert mit einer Allgemeinverfügung vom 30. November die geltende Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Duisdorf bis zum 10. Januar 2021. Zudem konkretisiert die Allgemeinverfügung die Absonderung in Quarantänefällen.

Aktuelle Zahlen
Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 4.253 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet (Stand: Montag, 30. November 2020). 32 Menschen sind im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Zwischenzeitlich sind 3.716 Personen wieder genesen, 505 aktuell infiziert. 2.857 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den vergangenen sieben Tagen sind in Bonn 452 Neuinfektionen registriert worden; dies entspricht 136,97 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 109 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 80 Patienten werden auf Normalstationen betreut, 29 Personen liegen auf Intensivstationen, 21 von ihnen müssen beatmet werden.

Betroffene Schulen und Kitas
Von Freitag, 27. November, bis einschließlich Sonntag, 29. November 2020, verzeichnete das Gesundheitsamt an folgenden Kitas und Schulen positive Fälle:

Kita Auf dem Huckstein (zwei Personen, beide nicht aus Bonn), Kita Heinrich-Schneiders-Straße (1), Kita Stolpstraße (1), Kita Waldenburger Ring (1), Gottfried-Kinkel-Schule (1), Nordschule (1, nicht aus Bonn), Laurentiusschule (2), Carl-Schurz-Schule (1), Robert-Koch-Schule (1), Jahnschule (1) und Karl-Simrock-Schule (1).

Gesamtschule Bonns Fünfte (2, davon eine nicht aus Bonn), Bertolt-Brecht-Gesamtschule (4), Marie-Kahle-Gesamtschule (1), Freiherr-vom-Stein-Realschule (1, nicht aus Bonn), Realschule Hardtberg (5), Gertrud-Bäumer-Realschule (1), Realschule Beuel (3), Aloisiuskolleg (1), Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (1, nicht aus Bonn), Hardtberg-Gymnasium (1), Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium (1), Beethoven-Gymnasium (1), Ludwig-Erhard-Berufskolleg (2, davon eine nicht aus Bonn), Robert-Wetzlar-Berufskolleg (2, davon eine nicht aus Bonn), Friedrich-List-Berufskolleg (2, davon eine nicht aus Bonn) und Berufskolleg Duisdorf (1, nicht aus Bonn).

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