Coronavirus: Stadt Bonn ordnet weitere Schutzmaßnahmen an | Neue Infektionszahlen für Bonn

Die sogenannte 7-Tage-Inzidenzzahl bewegt sich in Bonn derzeit rund um 35: So viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus, bezogen auf je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, registriert Bonn innerhalb einer Woche.

Da mit einem kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen ist, sieht sich die Stadt Bonn veranlasst, vorsorglich dringende Empfehlungen auszusprechen sowie über eine Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen, um die Ausbreitung der Pandemie so weit wie möglich im Zaum zu halten.

Zu den Appellen gehört immer wieder die Aufforderung, grundsätzlich die AHA-Regel einzuhalten: Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske tragen. Einen Mund-Nasen-Schutz empfiehlt die Stadt auch überall da, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, was schon in einer etwas volleren Einkaufsstraße der Fall sein kann. Die Stadt rät auch dazu, in weiterführenden Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Unterricht Masken zu tragen. Außerdem empfiehlt sie, nach Möglichkeit die Corona-Warn-App zu installieren und regelmäßig zu lüften, wo das möglich ist.

Allgemeinverfügung zu weiteren Schutzmaßnahmen

Über die ohnehin geltenden Vorschriften der Coronaschutzverordnung hinaus verfügt die Stadt mit Wirkung ab Samstag, 10. Oktober 2020:

Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist ein Mitsingen des Publikums untersagt.

Für private Feste gilt:

  • innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 beschränkt;
  • das Fest ist anzeigepflichtig, wenn mehr als 25 Personen teilnehmen; dafür richtet die Stadt Bonn ab Montag, 12. Oktober eine Hotline unter 0228-77 50 90 ein, die montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr besetzt ist; außerdem gibt es ein Formular auf www.bonn.de
  • die einfache Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts) der Teilnehmenden ist vom Veranstalter zu gewährleisten.

Keine Gesänge bei Sportveranstaltungen

Auch Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur noch unter weiteren Auflagen durchgeführt werden. Für das Publikum bedeutet das:

  • dauerhafte Maskenpflicht;
  • keine Fangesänge;
  • Die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden ist vom Veranstalter zu gewährleisten und auf Plausibilität zu prüfen.

Noch keine Hotspots – Trotzdem wachsam bleiben
Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Wolfgang Fuchs kündigte an, sämtliche Maßnahmen verstärkt ordnungsrechtlich zu überprüfen: „Wir halten es für verantwortbar, derzeit keine weitergehenden Maßnahmen zu empfehlen, weil das Infektionsgeschehen aktuell keine Hotspots aufweist, sondern eher im Rahmen privater Zusammenkünfte und Feiern von Familien und Freundeskreisen anzunehmen ist. Dennoch bleibt es dabei: Wir müssen alle sehr wachsam sein und dürfen in unseren Anstrengungen, uns gegenseitig zu schützen, nicht nachlassen. Dazu gehört durchaus auch, beim Genuss von Alkohol im Rahmen zu bleiben.“

Mit Stand 9. Oktober 2020 verzeichnet die Stadt 111 akute Covid-19-Fälle; insgesamt gab es bisher 1395 bestätigten Infektionen seit Ausbruch des Virus. 1275 Personen sind genesen, verstorben sind neun Menschen. In den letzten sieben Tagen gab es 114 Neuinfektionen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei exakt 34,55. 17 positiv getestete Personen befinden sich derzeit in den Bonner Krankenhäusern: Sieben auf Normalstation, zehn werden intensivmedizinisch behandelt, drei davon beatmet.

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