Bonner Inzidenzwert steigt auf 95,2 | 46.367 Erstimpfungen in Bonn | Corona: Weitere Personengruppen in NRW für Impfung freigegeben

Das Land Nordrhein-Westfalen hat weitere Personengruppen für die Impfung gegen das Coronavirus freigegeben.

Gemäß 12. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 können ab sofort Menschen mit Vorerkrankungen nach §3 Absatz 1 Nr.2 der Coronaimpfverordnung geimpft werden. Dazu zählen unter anderem Personen nach

Corona Impfung gegen den Coronavirus in Bonn

Corona in Bonn: Stadt verzichtet weiter auf Gebühren für Außengastronomie | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn | Inzidenzwert auf 60,7

In der Corona-Pandemie verzichtet die Stadt Bonn zunächst bis 31. Oktober 2021 auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie, wenn diese erlaubt ist. Auch der Handel muss für die Präsentation von Waren vor seinen Geschäften in diesem Zeitraum keine Gebühren zahlen.

Covid-19 Schutzimpfung - Coronaimpfung

Termin im Bonner Impfzentrum beantragen

Als Einwohner von NRW stehen Dir zwei Möglichkeiten um einen Termin zur Coronaschutzimpfung im Bonner Impfzentrum zu erhalten, zur Verfügung.
Ausschließlich Personen ab einem Alter von 80 Jahren, die zu Hause leben und ein Einladungsschreiben erhalten haben, können derzeit einen Termin für eine Impfung im Impfzentrum vereinbaren. Andere Personen aus der Priorisierungsgruppe 1, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten, werden gesondert eingeladen.

  • Online: Terminbuchung für Nordrhein/Rheinland
  • Telefonisch: 0800 116117-02

Tipp: Online-Buchung nutzen
Bitte nutzen Sie dort, wo es möglich ist, zur Buchung von Impfterminen die Online-Buchungssysteme der Bundesländer. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei der telefonischen Terminvereinbarung manchmal zu längeren Wartezeiten kommen. Jeder, der impfberechtigt ist und sich impfen lassen möchte, wird einen Termin erhalten. Wir bitten um Geduld.

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Kostenlos medizinische Masken für Bedürftige in Bonn | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Die Stadt Bonn stellt bedürftigen Bonnerinnen und Bonnern einmalig eine Erstausstattung von bis zu drei medizinischen Masken pro Person zur Verfügung. Die Ausgabe beginnt am 4. Februar 2021.

Entsprechend der Vorgaben des Landes NRW ist seit 25. Januar das Tragen von medizinischen Masken sowohl im Einzelhandel als auch in Bussen und Bahnen Pflicht. Für bedürftige Menschen ist