Bonner Martinszüge sollen stattfinden können

Bonner Martinszüge sollen stattfinden können | Corona-Zahlen | Impftermine für Bonn

In Bonn sollen Martinszüge im Herbst 2021 wieder stattfinden können. Dafür hat sich der städtische Krisenstab am Mittwoch, 22. September, ausgesprochen.

Die Entscheidung über eine Maskenpflicht bei allen Umzügen steht noch unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium. Bei Veranstaltungen mit über 2500 Teilnehmenden im Freien besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Auch für Martinszüge mit weniger Teilnehmenden sollten die Veranstaltenden eine Maskenpflicht regeln, so die Vorgabe des städtischen Krisenstabs, die noch der Zustimmung des Gesundheitsministeriums bedarf.

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Ab Mittwoch 31. März in Bonn nur mit negativem Testergebnis in Geschäfte und zum Friseur| 50.248 Erstimpfungen in Bonn

Das NRW-Gesundheitsministeriums hat ab Mittwoch, 31. März 2021, das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ für Bonn festgestellt. Die Stadt geht in ihrer Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 31. März in Kraft tritt, allerdings über die sogenannte Test-Option gemäß § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW hinaus und verlangt von Kundinnen und Kunden, die Geschäfte betreten oder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein dokumentiertes negatives Schnelltest-Ergebnis.