Ab Mittwoch 31. März in Bonn nur mit negativem Testergebnis in Geschäfte und zum Friseur| 50.248 Erstimpfungen in Bonn

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Das NRW-Gesundheitsministeriums hat ab Mittwoch, 31. März 2021, das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ für Bonn festgestellt. Die Stadt geht in ihrer Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 31. März in Kraft tritt, allerdings über die sogenannte Test-Option gemäß § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW hinaus und verlangt von Kundinnen und Kunden, die Geschäfte betreten oder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein dokumentiertes negatives Schnelltest-Ergebnis.

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