2G-Regel in Bonner Stadtbibliothek und ihren Außenstellen

Die Stadtbibliothek Bonn und ihre Außenstellen haben zur Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie zur Kunden-Neuanmeldung und Medien-Beratung nach 2G-Regel geöffnet. Besucher*innen ab 16 Jahren benötigen aktuell einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen (2G) sind.  Für den Besuch der Bibliotheken ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

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Ab Mittwoch 31. März in Bonn nur mit negativem Testergebnis in Geschäfte und zum Friseur| 50.248 Erstimpfungen in Bonn

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Das NRW-Gesundheitsministeriums hat ab Mittwoch, 31. März 2021, das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ für Bonn festgestellt. Die Stadt geht in ihrer Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 31. März in Kraft tritt, allerdings über die sogenannte Test-Option gemäß § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW hinaus und verlangt von Kundinnen und Kunden, die Geschäfte betreten oder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein dokumentiertes negatives Schnelltest-Ergebnis.

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