Ab 31. März 2021: Corona-Notbremse in Bonn mit Test-Option: Was erlaubt ist ? und was nicht ?

Coronavirus in Bonn

Nur mit einem negativen Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer anerkannten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt ist, dürfen Geschäfte und Friseurläden betreten werden. Darauf macht die Bundesstadt Bonn aufmerksam.

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Ab Mittwoch 31. März in Bonn nur mit negativem Testergebnis in Geschäfte und zum Friseur| 50.248 Erstimpfungen in Bonn

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Das NRW-Gesundheitsministeriums hat ab Mittwoch, 31. März 2021, das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ für Bonn festgestellt. Die Stadt geht in ihrer Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 31. März in Kraft tritt, allerdings über die sogenannte Test-Option gemäß § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW hinaus und verlangt von Kundinnen und Kunden, die Geschäfte betreten oder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein dokumentiertes negatives Schnelltest-Ergebnis.

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