Informationen zum Coronavirus in Bonn

Ab Mittwoch 31. März in Bonn nur mit negativem Testergebnis in Geschäfte und zum Friseur| 50.248 Erstimpfungen in Bonn

Das NRW-Gesundheitsministeriums hat ab Mittwoch, 31. März 2021, das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ für Bonn festgestellt. Die Stadt geht in ihrer Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 31. März in Kraft tritt, allerdings über die sogenannte Test-Option gemäß § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW hinaus und verlangt von Kundinnen und Kunden, die Geschäfte betreten oder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein dokumentiertes negatives Schnelltest-Ergebnis.

Coronavirus in Bonn

Stadt Bonn erhält weniger Astrazeneca-Impfstoff

Am Montag, 22. März 2021, hat das NRW-Gesundheitsministerium den 11. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 veröffentlicht. Ein wesentlicher Bestandteil ist, dass die Zuweisung an Impfstoff von Astrazeneca für Bonn für die aktuell laufenden Impfungen bis 28. März 2021 um 3200 Impfdosen reduziert worden ist. Von einer Verringerung der Impfstoffdosen sind alle Städte und Kreise in NRW betroffen.