Hilfe beim Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte April entschieden, dass Menschen, für die Betreuungspersonen bestellt sind und schuldunfähige Straftäter nicht mehr automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Sie können jetzt noch die Teilnahme an der Europawahl beantragen. Da das Wählerverzeichnis zur Europawahl entsprechend der vorgesehenen gesetzlichen Frist am 14. April 2019 abgeschlossen wurde, müssen betroffene Personen, die an der Europawahl teilnehmen wollen, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Die Anträge können schriftlich oder persönlich in den…