Doppelte Versendung von 150 Stimmzetteln an Bonner Wählende

Doppelte Versendung von 150 Stimmzetteln an Bonner Wählende

Doppelte Versendung von 150 Stimmzetteln an Bonner WählendeBei der Erstellung von Daten für Wählende in den beiden Statistischen Stimmbezirken 060 und 250, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, kam es zu einem Übertragungsfehler von Seiten der Stadt Bonn an die Deutsche Post. Dadurch wurden 150 Wählenden durch die Deutsche Post Briefwahlunterlagen zugesandt, die keine statistischen Merkmale aufweisen. Diese 150 Wahlberechtigten erhielten parallel dazu die für sie erforderlichen Stimmzettel mit statistischen Merkmalen seitens des Wahlamtes. Den Mitarbeitenden der Stadt Bonn ist diese

Bundestagswahl

Bonn sucht noch 500 Wahlhelfende für die Bundestagswahl

Etwa 1900 Bürgerinnen und Bürger, die bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 helfen möchten, haben sich bereits bei der Stadt Bonn gemeldet. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, benötigt das Wahlamt noch 500 weitere Ehrenamtliche.

Amtliches Ergebnis für Wahl des Bonner Rates und der Bezirksvertretungen festgestellt

Der Kommunalwahlausschuss der Stadt Bonn hat in seiner Sondersitzung am Donnerstag, 24. September 2020, das amtliche Endergebnis der Kommunalwahlen für den Rat und die Bezirksvertretungen vom 13. September festgestellt.

Letzte Gelegenheit für NRW Briefwahlanträge

Rund 69.400 Briefwahlanträge sind schon gestellt. Briefwahlunterlagen gibt es noch bis Freitag, 11. September 2020. Die Wahlräume öffnen am Sonntag, 13. September, von 8 bis 18 Uhr. Die Bonner Ergebnisse werden am Wahlabend über die App Votemanager und auf der Internetseite der Stadt präsentiert.

Kommunalwahlausschuss beschließt Neueinteilung der Bonner Kommunalwahlbezirke

Der Kommunalwahlausschuss der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Februar 2020, die Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September 2020 erneut beschlossen. Dadurch erhielten 17 der 33 Wahlbezirke neue Grenzen.

Hintergrund war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019, das den Zuschnitt gleich großer Wahlbezirke zum „obersten Ziel“ und eine Abweichung der Wahlbezirksgrößen von mehr als 15 Prozent bezogen auf die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates sowie in Auslegung des Gerichtsurteils auch bezogen auf die Anzahl der Wahlberechtigten für unzulässig erklärte.

Hilfe beim Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis

Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte April entschieden, dass Menschen, für die Betreuungspersonen bestellt sind und schuldunfähige Straftäter nicht mehr automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Sie können jetzt noch die Teilnahme an der Europawahl beantragen.

Da das Wählerverzeichnis zur Europawahl entsprechend der vorgesehenen gesetzlichen Frist am 14. April 2019 abgeschlossen wurde, müssen betroffene Personen, die an der Europawahl teilnehmen wollen, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Die Anträge können schriftlich oder persönlich in den vier Wahlbüros der Stadtbezirke gestellt werden. Es ist auch möglich die Aufnahme von einer bevollmächtigten Person beantragen zu lassen. Dann muss entweder eine Vollmacht oder die Bestellungsurkunde zur Betreuung vorgelegt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wahlbüros helfen gern weiter: