Hilfe beim Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis

Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte April entschieden, dass Menschen, für die Betreuungspersonen bestellt sind und schuldunfähige Straftäter nicht mehr automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Sie können jetzt noch die Teilnahme an der Europawahl beantragen.

Da das Wählerverzeichnis zur Europawahl entsprechend der vorgesehenen gesetzlichen Frist am 14. April 2019 abgeschlossen wurde, müssen betroffene Personen, die an der Europawahl teilnehmen wollen, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Die Anträge können schriftlich oder persönlich in den vier Wahlbüros der Stadtbezirke gestellt werden. Es ist auch möglich die Aufnahme von einer bevollmächtigten Person beantragen zu lassen. Dann muss entweder eine Vollmacht oder die Bestellungsurkunde zur Betreuung vorgelegt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wahlbüros helfen gern weiter:

• Stadtbezirk Bonn: Stadthaus, Berliner Platz 2, Eingangshalle,
• Bad Godesberg: Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2 bis 3,
• Beuel: Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65,
• Hardtberg: Rathaus Duisdorf, Villemombler Straße 1.

Die Öffnungszeiten der Wahlbüros sind identisch mit denen der Bürgerämter: montags und donnerstags 8 bis 18 Uhr und dienstags, mittwochs und freitags 8 bis 13 Uhr. Fragen rund um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis werden telefonisch unter 0228 – 77 22 55 beantwortet und per E-Mail an wahlen@bonn.de.

Kommentare sind geschlossen.