Schlagwort: Coronaschutzverordnung
426 Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen in Bonn | Negativer Test und Ausweis-Pflicht | Corona-Inzidenzwert für Bonn: 129,2
Ab 31. März 2021: Corona-Notbremse in Bonn mit Test-Option: Was erlaubt ist ? und was nicht ?
Ab Mittwoch 31. März in Bonn nur mit negativem Testergebnis in Geschäfte und zum Friseur| 50.248 Erstimpfungen in Bonn
Das NRW-Gesundheitsministeriums hat ab Mittwoch, 31. März 2021, das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ für Bonn festgestellt. Die Stadt geht in ihrer Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 31. März in Kraft tritt, allerdings über die sogenannte Test-Option gemäß § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW hinaus und verlangt von Kundinnen und Kunden, die Geschäfte betreten oder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ein dokumentiertes negatives Schnelltest-Ergebnis.
Bonner Inzidenzwert liegt den zweiten Tag über 100
Mit 105,0 lag der Bonner Inzidenzwert am Sonntag, 28. März 2021, den zweiten Tag in Folge über 100; gestern war er bei 109,2. Da ab dem dritten Tag jenseits dieser Marke die sogenannte Notbremse entsprechend der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen greifen würde, trifft sich der Krisenstab der Stadt Bonn am Montag zu einer vorgezogenen Sitzung.