Corona in Bonn: Alkohol darf im öffentlichen Raum nicht konsumiert werden | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Corona in Bonn: Alkohol darf im öffentlichen Raum nicht konsumiert werden | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn

Der harte Lockdown in Nordrhein-Westfalen beginnt am Mittwoch, 16. Dezember 2020. Das Land hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, in der unter anderem der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum generell untersagt wird.

Coronavirus: Stadt Bonn kontrolliert Verbote und Schließungen

Mit allen verfügbaren Kräften kontrollierte der Stadtordnungsdienst am Donnerstag, 19. März 2020, die Regelungen der erlassenen Allgemeinverfügungen der Stadt in Zusammenhang mit den Coronavirus-Infektionen.

Seit diesem Tag müssen alle Restaurants und Speiselokale geschlossen sein, sie dürfen lediglich Speisen zum Mitnehmen verkaufen (außer Haus-Verkauf). Bis auf den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Märkte für den Bau-, Garten- und Tierbedarf sowie den Großhandel müssen alle Geschäfte zu sein.