Ab 31. März 2021: Corona-Notbremse in Bonn mit Test-Option: Was erlaubt ist ? und was nicht ?

Coronavirus in Bonn

Nur mit einem negativen Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer anerkannten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt ist, dürfen Geschäfte und Friseurläden betreten werden. Darauf macht die Bundesstadt Bonn aufmerksam.

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Corona in Bonn: Erste Lockerungen ab Montag, 8. März | Sport | Veranstaltungen | Trödelmärkte | Museen | Aktuelle Zahlen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Coronaschutzverordnung bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ab Montag, 8. März 2021, sind damit in verschiedenen Bereichen erste Lockerungen möglich.

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Coronavirus: Genehmigung von Hygienekonzepten nicht erforderlich

Geschäfte und Betriebe benötigen weder eine Genehmigung von Hygienekonzepten noch eine Erlaubnis zur Wiedereröffnung. Darauf macht die Stadt Bonn aufmerksam.

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