Ab 31. März 2021: Corona-Notbremse in Bonn mit Test-Option: Was erlaubt ist ? und was nicht ?
Nur mit einem negativen Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer anerkannten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt ist, dürfen Geschäfte und Friseurläden betreten werden. Darauf macht die Bundesstadt Bonn aufmerksam.