Coronavirus: Stadt Bonn kontrolliert Verbote und Schließungen

Mit allen verfügbaren Kräften kontrollierte der Stadtordnungsdienst am Donnerstag, 19. März 2020, die Regelungen der erlassenen Allgemeinverfügungen der Stadt in Zusammenhang mit den Coronavirus-Infektionen.

Seit diesem Tag müssen alle Restaurants und Speiselokale geschlossen sein, sie dürfen lediglich Speisen zum Mitnehmen verkaufen (außer Haus-Verkauf). Bis auf den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Märkte für den Bau-, Garten- und Tierbedarf sowie den Großhandel müssen alle Geschäfte zu sein.