Kommunalwahlausschuss beschließt Neueinteilung der Bonner Kommunalwahlbezirke

Der Kommunalwahlausschuss der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Februar 2020, die Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September 2020 erneut beschlossen. Dadurch erhielten 17 der 33 Wahlbezirke neue Grenzen.

Hintergrund war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019, das den Zuschnitt gleich großer Wahlbezirke zum „obersten Ziel“ und eine Abweichung der Wahlbezirksgrößen von mehr als 15 Prozent bezogen auf die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates sowie in Auslegung des Gerichtsurteils auch bezogen auf die Anzahl der Wahlberechtigten für unzulässig erklärte.