Doppelter Versand von Briefwahlunterlagen in Bonn

Bundestagswahl: Bereits 92.000 Briefwahlanträge in Bonn | Briefwahlanträge rechtzeitig stellen

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, haben von den circa 230.000 Wahlberechtigten in Bonn bereits rund 92.000 Bürger*innen Briefwahl beantragt. Das sind jetzt schon mehr als bei der vergangenen Bundestagswahl 2017 und der Kommunalwahl 2020.

Etwa 54.800 Wahlberechtigte machten von der Möglichkeit des Online-Antrags Gebrauch, davon nutzen rund 48.900 direkt den QR-Code. Von den ausgestellten Wahlunterlagen sind bereits circa 36.500 wieder beim Wahlamt eingegangen. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2017 gaben 63.251 Wählerinnen (35,1 Prozent) ihre Stimme per Briefwahl ab, bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr waren es 65.700 Wählerinnen (46,2 Prozent).

Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl liegt aus

Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl liegt aus

Die meisten wahlberechtigten Bonnerinnen und Bonner sollten inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 26. September erhalten haben. Wer bis zum 5. September noch keine Benachrichtigung im Briefkasten hatte, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 6. September, bis Freitag, 10. September, das Wählerverzeichnis in den Wahlbüros einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Glühweinduft auch zwischen Weihnachten und Neujahr in Bonn

Nicole Bonnie setzt sich für Wintermarkt ein

“Für die Sommermonate wird nun in Bonn an den Rheinufern ein wenig Volksfest-Flair entstehen, als kleiner Ersatz für all die ausgefallenen Veranstaltungen und Feste sowie unser verschobenes großes Beethovenfestjahr. Zuckerwatte, gebrannte Mandeln und Kinderkarussells werden vor allem die Familien entspannt genießen können, die in diesem Sommer wegen der wirtschaftlichen Folgen der COVID 19-Pandemie nicht in Urlaub

Kommunalwahlausschuss beschließt Neueinteilung der Bonner Kommunalwahlbezirke

Der Kommunalwahlausschuss der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Februar 2020, die Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September 2020 erneut beschlossen. Dadurch erhielten 17 der 33 Wahlbezirke neue Grenzen.

Hintergrund war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019, das den Zuschnitt gleich großer Wahlbezirke zum „obersten Ziel“ und eine Abweichung der Wahlbezirksgrößen von mehr als 15 Prozent bezogen auf die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates sowie in Auslegung des Gerichtsurteils auch bezogen auf die Anzahl der Wahlberechtigten für unzulässig erklärte.