🌸 Kirschblüte 🌸: Maskenpflicht in der Bonner Altstadt von 29. März bis 18. April | Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen verlängert
Anlässlich der Kirschblüte gilt in der Altstadt von Montag, 29. März, bis zunächst Sonntag, 18. April 2021, täglich von 9 bis 22 Uhr eine Maskenpflicht. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bundesstadt Bonn am Freitag, 26. März 2021, veröffentlicht. Von einer Sperrung der Straßenzüge wird abgesehen.
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